Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen in 18 Sektoren zu Mindeststandards in der Cybersicherheit — und nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht. Wir klären, ob Sie betroffen sind, und bringen Sie zur Nachweisfähigkeit.
30 Minuten · kostenlos · kein Verkaufsdruck · Sie bekommen danach eine schriftliche Einschätzung
NIS-2 trifft nicht nur Energieversorger und Krankenhäuser. Der zweite Weg in den Anwendungsbereich führt über Ihre Kunden — und den übersehen fast alle.
Warum wir hier keine Fristen nennen: NIS-2 ist eine Richtlinie, kein unmittelbar geltendes Recht. Jeder Mitgliedstaat setzt sie in eigenes Recht um — Fristen, Registrierungspflichten, zuständige Behörden und teils sogar die Schwellenwerte unterscheiden sich daher von Land zu Land. Für Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern heißt das: mehrere Regime gleichzeitig. Was für Ihre Standorte konkret gilt, klären wir im Erstgespräch.
Die Richtlinie schreibt keine Technologie vor, sondern Wirkung. Was zählt, ist ein Risikomanagement, das diese Bereiche nachweisbar abdeckt.
Ein dokumentierter Prozess, der Risiken erfasst, bewertet und behandelt — Grundlage für alles Weitere. Ohne ihn hängt jede Einzelmaßnahme in der Luft.
Erkennung, Reaktion, Dokumentation. Dazu die gestufte Meldekette: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats.
Backup-Management, Wiederherstellung, Notfallpläne — inklusive geübter Abläufe. Ein Plan, den niemand getestet hat, zählt im Audit wenig.
Bewertung Ihrer Dienstleister und Zulieferer, vertragliche Anforderungen, laufende Überprüfung. Der Bereich, der in der Praxis am häufigsten fehlt.
Multi-Faktor-Authentifizierung, Rechtekonzepte, Personalsicherheit, Kryptografie — plus Schulungen, ausdrücklich auch für die Geschäftsleitung.
Der Nachweis, dass die Maßnahmen greifen: Audits, Tests, Kennzahlen, Managementbewertung. Aus Absicht wird so belegbare Umsetzung.
Bei wesentlichen Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Bei wichtigen Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 %.
Leitungsorgane müssen die Maßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen. Die Richtlinie sieht ausdrücklich Verantwortlichkeit der Leitungsebene vor — bis hin zu vorübergehenden Tätigkeitsverboten.
Das Risiko, das am schnellsten eintritt: Betroffene Unternehmen geben ihre Lieferkettenpflichten weiter. Wer die Nachweise nicht liefern kann, fliegt aus der Ausschreibung — lange bevor eine Behörde anklopft.
Kein Standardprojekt von der Stange. Wir starten dort, wo Sie tatsächlich stehen — und das ist häufig weiter, als die Geschäftsführung vermutet.
Wir klären schriftlich: Fallen Sie unter NIS-2, als wesentliche oder wichtige Einrichtung, und über welchen Standort. Wenn nein, sagen wir Ihnen das ebenso deutlich.
Abgleich Ihres Ist-Zustands gegen alle zehn Maßnahmenbereiche. Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenplan — mit Aufwand und Reihenfolge, nicht nur einer Mängelliste.
Richtlinien, Risikoregister, Rechtekonzepte, Lieferantenbewertung. Wir liefern die Vorlagen und die Struktur, die Plattform hält den Stand fest.
Der 24/72-Stunden-Prozess wird aufgesetzt und einmal durchgespielt. Wer ihn erst im Ernstfall zum ersten Mal liest, verliert die entscheidenden Stunden.
Schulungen, interne Prüfungen, Managementberichte. NIS-2 ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Zustand, den jemand pflegen muss.
Nach dem Projekt haben Sie Unterlagen, die einer Behörde und Ihren Kunden standhalten. Das hier bekommen Sie konkret.
Platzhalter: Die drei Kennzahlen oben sind noch nicht belegt. Vor dem Livegang durch echte Werte ersetzen — oder den Zahlenblock entfernen und nur die Liste stehen lassen. Markierung entfernen: class="todo" im Quelltext löschen.
In 30 Minuten wissen Sie, ob und wie NIS-2 Sie trifft, was zuerst dran ist — und was Sie sich sparen können. Ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.